Kinderschutz

Kindeswohl meint ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln, das sich an den Grundrechten und Grundbedürfnissen von Kindern orientiert, die für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt, den Kindeswillen einbezieht sowie die Entscheidungen prozess- und kontextorientiert anpasst.

Das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, war schon immer an zentraler Stelle im SGB VII. Bereits §1 benennt explizit den „Schutz“ und das „Wohl der Kinder und Jugendlichen“ als Auftrag der Jugendhilfe. Im Oktober 2005 trat das Gesetzt zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde im Sozialgesetzbuch VII (SGB) der Schutzauftrag, den die Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls wahrzunehmen haben, deutlich konkretisiert.

Das BGB spricht von Kindeswohlgefährdung, wenn das geistige, körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Daraus ergibt sich einerseits, dass eine Kindeswohlgefährdung sowohl in Form von Kindesvernachlässigung als auch Kindesmisshandlung auftreten kann. Andererseits deutet die Definition darauf hin, dass primär die Erziehungsberechtigten für das Kindeswohl und die Gefahrenabwehr zuständig sind.

Darüber hinaus haben aber auch Tageseinrichtungen für Kinder gemäß §8a SGB VII den gesetzlichen Auftrag, anhand festgelegter Vorgaben Gefahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen abzuwenden.

Deshalb wird das Team unserer Kindertagesstätte dieses Jahr schon zum zweiten Mal in diesem Bereich speziell fortgebildet. Die Fachkräfte werden darin unterstützt, einerseits besonnen und verantwortungsbewusst zu handeln, andererseits die eigenen fachlichen und persönlichen sowie institutionellen Grenzen zu kennen.

Zur Prävention von Kindeswohlgefährdung und der Erfüllung des Wohls des Kindes legen wir in unserer Kindertagesstätte großen Wert auf eine vertrauensvolle Kooperation mit den Eltern, die von Offenheit, Transparenz und Zusammenhalt getragen ist.

Zudem stärken wir die sozialen und emotionalen Kompetenzen der Kinder sowie ihre individuelle Persönlichkeit durch Partizipation und der Motivation zur freien Meinungsäußerung.

Unter anderem sind eine beständige und liebevolle Beziehung, Grenzen und Strukturen, das wachsame Beobachten der kindlichen Entwicklung, das Erfüllen von Grundbedürfnissen und entwicklungsgerechte Erfahrungen gute Voraussetzungen für die Verwirklichung des Kindeswohls.